Urlaubsstaffelung und Lebensalter

2021.01.22 industriearbeiter swUrteil des LAG Düsseldorf vom 18.10.2011, Az.: 8 Sa 1274/10

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 18.01.2011 (Az.: 8 Sa 1274/10) entschieden, dass die nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW eine europarechtswidrige Altersdiskriminierung darstellen.

In der Sache geht es um die Abwägung der Tarifautonomie einerseits und des europarechtlichen Antidiskriminierungsschutzes andererseits. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ist die Ungleichbehandlung zwischen jüngeren und älteren Arbeitnehmern im Hinblick auf die Länge ihres jährlichen Erholungsurlaubs nicht gerechtfertigt.

Im konkreten Fall kann die 24 Jahre alte Kassiererin deshalb den Erholungsurlaub der höchsten Altersstufe (ab 30 Jahre 36 Tage Urlaub/Jahr) beanspruchen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die entscheidungsgegenständliche Frage hätte branchenübergreifende Auswirkungen auf sämtliche an das Lebensalter gekoppelten Regelungen zur Länge des Erholungsurlaubs.

Speker Nierhaus Stenzel - Rechtsanwälte - Notar - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Königstraße 8, 47051 Duisburg
Tel.: 0203.985312-0
Fax: 0203.985312-12
Email: info@sns-anwaelte.de
Homepage: www.sns-anwaelte.de

 

E-mail Anrufen


© www.sns-anwaelte.de   Samstag, 22. Januar 2011 11:21 Stenzel
© 2025 SNS Rechtsanwälte, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden
WIELEICHT™ seoCMS SmallBusiness Edition is copyright 2006-2025 by transresult Velbert