Ein Notar ist sowohl für die Beglaubigung von Unterschriften als auch für die Erstellung beglaubigter Abschriften von Dokumenten zuständig.
Unterschriftsbeglaubigung
Soll eine Unterschrift (zum Beispiel unter einer Vollmacht) beglaubigt werden, so ist es zwingend erforderlich, dass derjenige, dessen Unterschrift beglaubigt werden soll, seine Unterschrift persönlich in Gegenwart des Notars leistet bzw. anerkennt.
Die Kosten hierfür bemessen sich nach dem Wert der Erklärung, die unterschrieben wird.
Beglaubigung von Dokumenten
Die Kosten betragen je Beglaubigungsvermerk 1 Euro pro Seite - mindestens 10 Euro - zuzüglich Umsatzsteuer.
Ein Notar kann zudem beglaubigte Fotokopien von Originaldokumenten erstellen, wobei hierzu das Original vorgelegt werden muss.