Leasingrecht
Leasing ist im Gesetz nicht geregelt, vielmehr finden gesetzliche Regelungen aus verschiedenen
Rechtsgebieten, insbesondere das Mietrecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
auf Leasingverträge Anwendung.
Die Möglichkeiten bei der Gestaltung von Leasingverträgen sind dabei vielfältig:
Vollamortisationsvertrag oder Teilamortisationsvertrag, mit Andienungsrecht oder ohne, mit
Kilometerabrechnung oder mit Restwertabrechnung (im Bereich des KfZ-Leasing).
Entsprechend umfangreich ist die Rechtsprechung zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit leasingvertraglicher
Klauseln.
Hierneben bergen Leistungsstörungen - wie zum Beispiel die Mangelhaftigkeit des Leasinggegenstandes
- und die Abwicklung des (unter Umständen vorzeitig) beendeten Leasingvertrages erhebliches
Konfliktpotential.