Zweck und Kosten
Die Erfahrung zeigt, dass die Bedeutung des Markenschutzes leider viel zu häufig unterschätzt wird.
Eine Markenanmeldung empfiehlt sich bei Unternehmensgründung (Schutz des Firmennamens und des Firmenlogos), bei Produktentwicklungen (Schutz der Produktbezeichnung), bei der Entwicklung von Dienstleistungskonzepten (Schutz der Dienstleistungsbezeichnung) und nicht zu letzt bei der Planung und der Konzeption von Internetauftritten (Schutz der Internetdomain).
Die Verwendung kreativer Marken und Designs ermöglicht die Unterscheidung von Konkurrenzangeboten und die Zuordnung zu bestimmten Unternehmen. Die Wiedererkennungsfunktion einer Marke ist in der heutigen Produkt- und Dienstleistungsvielfalt unerlässlich.
Durch die Markenregistrierung schützen Sie sich das durch eigene Kreativität geschaffene geistige Eigentum vor der unberechtigten Übernahme und Benutzung durch Wettbewerber. Die Marke mag noch so ausgeklügelt konzipiert sein; sie kann wertlos werden, wenn nicht für ein ausschließlich Ihnen zustehendes Schutzrecht durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt und/oder bei einer der internationalen Registrierungsstellen gesorgt wird.
Wir empfehlen für das Markenanmeldungsverfahren die Begleitung durch einen anwaltlichen Berater, damit nach Prüfung der Schutzfähigkeit und Auswahl der geeigneten Markenform die Anmeldung für den richtigen Waren- bzw. Dienstleistungsbereich und für den zutreffenden nationalen/internationalen Rechtsraum erfolgen kann.
Bitte beachten sie, dass über den richtigen Markenschutz nachgedacht werden muss, bevor Sie mit Ihrem Produkt, Unternehmen oder Ihrer Homepage an den Markt gehen. Hierdurch beugen Sie nicht nur der Vergeudung unnötiger Entwicklungs- und Werbekosten vor; bei unbemerkt gebliebener Verletzung eines schon bestehenden Schutzrechtes kann die Sache für Sie nochmals teurer werden. Im Vergleich hierzu sind die mit der Markenanmeldung verbundenen Kosten vergleichsweise gering.
Bei der Markenanmeldung fallen Patentamtskosten und gbfls. zusätzlich Recherchekosten an, zudem Rechtsanwaltskosten bei anwaltlicher Begleitung.
Für die Vertretung im Anmeldeverfahren durch uns bis zur Veröffentlichung der Eintragung entstehen die folgenden Kosten und Gebühren:
Nationale Marke für Deutschland
Anmeldegebühr Patentamt (bis zu 3 Waren- u. Dienstleistungsklassen) | 300 Euro |
Beschleunigungsgebühr | 200 Euro |
Jede weitere Waren- u. Dienstleistungsklasse ab der 4. Klasse | 100 Euro |
Unsere Rechtsanwaltsgebühren (zzgl. MwSt) | 450 Euro |
Gemeinschaftsmarke für die EU
Eintragungsgebühr Harmonisierungsamt in Alicante | 1.050 Euro |
Jede weitere Waren- u. Dienstleistungsklasse ab der 4. Klasse | 150 Euro |
Unsere Rechtsanwaltsgebühren (zzgl. MwSt) | 550 Euro |
Internationale Markenregistrierung
Nationale Gebühr Deutsches Patent- und Markenamt | 150 Euro |
Individuelle staatliche Gebühr in Abhängigkeit vom jeweiligen Land | |
Unsere Rechtsanwaltsgebühren (zzgl. MwSt) | 550 Euro |