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Beratungsangebot
Die Schwerpunkte unseres Beratungsangebotes:
- Arbeitsrecht
- Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht
- Schulrecht und Prüfungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht und Urheberrecht
- Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
- Immobilienrecht, Mietrecht und Leasingrecht
- Baurecht

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Kanzlei Duisburg
Königstraße 8, 47051 Duisburg
Tel.:
Fax:
Email:
0203.985312-0
0203.985312-12
info@sns-anwaelte.de
Unsere Kanzlei finden Sie in der Innenstadt von Duisburg auf der Königstraße (Fußgängerzone), gegenüber dem Gebäude der National-Bank und fußläufig zum Amts- und Landgericht Duisburg.
In unmittelbarer Umgebung gibt es diverse Parkmöglichkeiten.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns über die Haltestelle König-Heinrich-Platz.

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Kanzlei Essen
Schlingmannsweg 14, 45149 Essen
Tel.:
Fax:
Email:
0201.75036-14
0201.75036-15
info@sns-anwaelte.de
Termine nur nach Vereinbarung.
Unser Büro in Essen finden Sie im Stadtteil Essen-Haarzopf. Parkmöglichkeiten sind vor dem Haus vorhanden.

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Anwälte
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über die Tätigkeitsbereiche der einzelnen Rechtsanwälte.

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Dirk Speker
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt seit 1999
Schwerpunkte:

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Marian Nierhaus
Rechtsanwalt & Notar
Rechtsanwalt seit 1998
Notar seit 2009 (in Duisburg)
Schwerpunkte:

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Marc Stenzel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt seit 1999
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005
Schwerpunkte:

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Notar
Rechtsanwalt Nierhaus ist zugleich Notar mit dem Amtssitz in Duisburg.
Ein Notar steht Ihnen als unabhängiger und unparteiischer Urkunds- und Vertragsgestalter oder als Streitschlichter zur Seite. Seine Zuständigkeit erstreckt sich von der Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen oder Abschriften bis hin zu Beurkundungen aller Art, so zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Immobilienrecht
Kaufverträge und mehr...>- Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung bedarf stets der Beurkundung durch einen Notar.
- Auch bei anderen Geschäften ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich, so z.B. bei
- der schenkweisen Übertragung von Grundbesitz,
- einer Teilungserklärung zur Begründung von Wohnungseigentum,
- der Bestellung einer Grundschuld oder Hypothek,
- der Begründung oder der Veräußerung eines Erbbaurechts,
- der Einräumung eines Nießbrauch, eines Wohnungsrechts oder ähnlichem.
- Familienrecht
Ehevertrag, Adoption...>- Im Familienrecht ist die Tätigkeit eines Notars vielfältig geboten oder erforderlich, so z.B.
- wenn ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden soll,
- bei Verträgen zwischen Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- wenn Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Partnerschaftsvertrag schließen möchten,
- bei einer Anerkennung der Vaterschaft, anlässlich einer Adoption, bei Erklärungen zur elterlichen Sorge oder zum Ehe- und Familiennamen.
- Erbrecht
Testament, Erbschein...>- Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag? Was ist ein Schlusserbe oder ein Vorerbe? Ist ein Vermächtnis, eine Teilungsanordnung oder eine Testamentsvollstreckung der richtige Weg? Bietet sich ein Erbverzicht oder Pflichtteils- verzicht an? Ein Notar berät hinsichtlich der richtigen Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen.
- Aber auch nach dem Tode eines Erblassers kann die Einschaltung eines Notars sinnvoll oder erforderlich sein, so bei einer Erbschaftsausschlagung, der Beantragung eines Erbscheins, der Auseinandersetzung unter Miterben oder der Veräußerung von Erbteilen.
- Gesellschaftsrecht
GmbH, UG, Verein...>- Soll ein Erwerbsgeschäft in Form einer GbR, OHG oder KG oder als Kapitalgesellschaft wie einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG betrieben werden? Ein Notar berät über die Wahl der richtigen Gesellschaftsform.
- Zudem ist bei Veränderungen in Gesellschaften die Einschaltung eines Notars geboten und häufig erforderlich, so z. B. bei der Veräußerung von Anteilen einer GmbH, bei Anmeldungen zum Handelsregister etc..
- Für Vereine nimmt ein Notar die Anmeldungen zum Vereinsregister vor.
- Verträge und Geschäfte
Mietvertrag, Abtretung...>- In vielen Bereichen ist zwar eine Beurkundung von Verträgen nicht vorgeschrieben, die Hinzuziehung eines Notars kann sich aber aus verschiedenen Gründen anbieten, insbesondere, wenn die Parteien die Gestaltung eines Vertrages oder einer Erklärung durch einen unparteiischen Dritten wünschen.
- Zu denken ist hier zum Beispiel an
- Verträge wie einen Mietvertrag, einen Bauvertrag oder einen Unternehmenskauf,
- die Gestaltung einer Bürgschaft, eines Abtretungsvertrages oder anderer Sicherungsgeschäfte.
- Allgemeines
Patientenverfügung ...>- Ein Notar steht in verschiedensten Angelegenheiten als Berater zur Verfügung, so z.B.
- für die Gestaltung allgemeiner oder spezieller Vollmachten,
- wenn eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung verfasst werden soll,
- für Schlichtungs- oder Schiedstätigkeiten.
- Schließlich ist ein Notar für die Beglaubigung von Unterschriften und für die Fertigung beglaubigter Abschriften zuständig.
- Immobilienrecht
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Hinweise
Der Kauf eines gebrauchten Hauses
Merkblatt der Bundesnotarkammer für den Erwerb gebrauchter Immobilien mit Tipps und Checklisten.Das Erbbaurecht
Was ist ein Erbbaurecht? Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer und Erbbauberechtigter?Die Grundschuld
Welche Funktion hat eine Grundschuld und welche Kosten entstehen bei der Bestellung einer Grundschuld?Die Anmeldung zum Vereinsregister
Wie melde ich einen Verein oder Veränderungen zum Vereinsregister an? Welche Kosten entstehen hierfür?Das eigenhändige Testament
Worauf ist bei einem privatschriftlichen Testament zu achten? Überwiegen dessen Vorteile die Nachteile?Der Erbschein
Brauche ich einen Erbschein? Was kostet dieser? Wie und wo stelle ich den Erbscheinsantrag?Die Erbausschlagung
Gründe, Rechtsfolgen, notwendige Form, einzuhaltende Fristen und anfallende Kosten der Erbausschlagung.
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Recht
Hier finden Sie Urteile aus und Beiträge zu verschiedenen Rechtsgebieten.
Bitte benutzen Sie das Menü auf der rechten Seite.
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Arbeitsrecht
Die neuesten Beiträge und Urteile:
Bundesgerichtshof - Urteil vom 23.04.2012
Zum Anspruch auf Entschädigung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Altersdiskriminierung. -
Beiträge zum Arbeitsrecht
Die Kündigung durch den Insolvenzverwalter
Aktuell zum Fall Schlecker: Welche Grundsätze und Besonderheiten gelten bei der Kündigung durch einen Insolvenzverwalter?Der Anspruch auf Sonderurlaub
Wann gibt es für Arbeitnehmer Sonderurlaub bzw. bezahlte oder unbezahlte Freistellung?Straftaten und öffentlicher Dienst
Welche Folgen haben Straftaten für Angestellte des öffentlichen Dienstes? -
Arbeitsrechtliche Urteile
Bundesgerichtshof - Urteil vom 23.04.2012
Zum Anspruch auf Entschädigung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Altersdiskriminierung.LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.06.2011
Es besteht ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei Geburt eines weiteren Kindes zum Ende einer Elternzeit.Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 06.04.2011
Befristete Einstellung ohne Sachgrund ist bei demselben Arbeitgeber möglich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mehr als 3 Jahre zurückliegt.LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.01.2011
Regelungen, die Urlaubsansprüche nach Lebensalter staffeln, sind unwirksam.Bundesarbeitsgericht- Urteil vom 8.12.2010
Anspruch auf Weihnachtsgeld bleibt bei bloßem Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag bestehen.
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Beamtenrecht
Die neuesten Beiträge und Urteile:
Der Kostenerstattungsanspruch für Schulbücher
Ein Lehrer kauft ein für den Unterricht benötigtes Schulbuch. Kann er die Kosten vom Dienstherrn erstattet verlangen? -
Beiträge zum Beamtenrecht
Der Kostenerstattungsanspruch für Schulbücher
Ein Lehrer kauft ein für den Unterricht benötigtes Schulbuch. Kann er die Kosten vom Dienstherrn erstattet verlangen? -
Beamtenrechtliche Urteile
OVG Münster - Urteil vom 27.09.2011
Vorgriffstunden dürfen bei Teilzeitbeschäftigten nicht nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung vergütet werden.OVG Münster - Beschluss vom 10.06.2011
Kein isolierter Rechtsschutz gegen eine Stellenausschreibung möglich.LG Krefeld - Urteil vom 17.03.2011
Zur Frage, wann ein Lehrer bei einem Unfall auf dem Weg zwischen zwei Dependancen einer Schule selbst haftet.VG Düsseldorf - Urteil vom 10.03.2011
Verbeamtung aufgrund schriftlicher Zusage trotz Überschreitens der Höchstaltersgrenze
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Drucken Sie die Vollmacht bitte aus und senden Sie uns diese ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Schweigepflichtentbindungserklärung
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Mit dieser Erklärung verzichtet ein Zeuge auf Erstattung der ihm zustehenden Zeugengebühren.
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Antrag auf Beratungshilfe für eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt.
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Impressum
Speker Nierhaus Stenzel - Partnerschaft von Rechtsanwälten (SNS)
ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Duisburg, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen unter PR 2294.
Umsatzsteuer-Ident-Nummer: DE269950857
Anschriften:
Königstraße 8, 47051 Duisburg, Tel.: 0203.985312-0, Fax: 0203.985312-12
Schlingmannsweg 14, 45149 Essen, Tel.: 0201.75036-14, Fax: 0201.75036-15
Email: info@sns-anwaelte.de
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstr. 25, 40479 Düsseldorf (Rechtsanwälte Stenzel und Nierhaus) bzw. der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm (Rechtsanwalt Speker).
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Impressum
Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht und des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind u.a. die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Diese Vorschriften können auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden.
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Impressum
Rechtsanwalt Marian Nierhaus ist zugleich Notar.
Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (im Bundesland Nordrhein-Westfalen) verliehen.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind u.a. die Bundesnotarordnung, das Beurkundungsgesetz, die Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Rheinischen Notarkammer, die Dienstordnung für Notarinnen und Notare und die Kostenordnung. Diese Vorschriften können auf der Internetseite der Bundesnotarkammer eingesehen werden.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Präsident des Landgerichts Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg
Zuständige Notarkammer: Rheinische Notarkammer, Burgmauer 53, 50667 Köln
Verantwortlich für den Inhalt der Internetseite: Marian Nierhaus





